Der Verkauf Ihrer Immobilie ist nur dann rechtssicher, wenn der Kaufvertrag beim Notar unterschrieben und von diesem beurkundet wird. Damit die Beurkundung schnell und reibungslos vonstatten geht, benötigt der Notar vorab einige Informationen
In der Regel wird der Kaufvertrag von einem Notar verfasst. Dieser benötigt vorab folgende Informationen: Kaufpreis, Termin der Übergabe, Angabe von Sachmängeln, Grundbuchauszug, sowie Ihre persönlichen Angaben. Wer privat eine Immobilie verkauft, benötigt oftmals mehr als einen Termin beim Notar. Mit einem Profi-Makler ist nur ein Beurkundungstermin beim Notar erforderlich. Der Notar verliest in Anwesenheit des Verkäufers und des Käufers den vorher aufgesetzten Vertrag. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die letzte Möglichkeit für Änderungen.
Auf Wunsch kann vor dem eigentlichen Beurkundungstermin außerdem ein Vortermin durchgeführt werden. Dabei wird ein Vertragsvorentwurf erstellt und die Vertragsbestandteile werden mit allen Parteien besprochen.
Worauf Sie beim Notartermin achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.
Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.